Die Antragung und Reprofilierung von Sichtbetonflächen umfasst neben der Ergänzung von Fehlstehlen sowie Lunkern, Kiesnestern und anderen Unregelmäßigkeiten auch die Wiederherstellung verloren gegangener Oberflächenformen und Oberflächenstrukturen im Sichtbeton und ist damit nicht nur Teil der Betonretusche, sondern auch der Betoninstandsetzung.
Das Wiederherstellen von Betonstrukturen umfasst unter anderem:
- die Reprofilierung von Ausbrüchen an Ecken und Kanten
- die Imitation von Oberflächenstrukturen, wie beispielsweise von Brettschalstrukturen, Fugenläufen und Schalmustern
- das Schließen von oberflächlichen Rissen, Bohrlöchern und anderen Schäden am Beton
- das Verfüllen und Retuschieren von Kiesnestern und anderen Hohlräumen wie Lunkern
Vorgehen bei Antragung und Reprofilierung
Die Antragung und Reprofilierung von Fehlstellen und anderen Unregelmäßigkeiten am Sichtbeton erfordern am Neubau wie auch am Denkmal ein hohes Maß an Fach- und Materialwissen, um neben der Beseitigung des optischen Mangels auch den dauerhaften Erhalt des Materials und die Nachhaltigkeit der durchgeführten Maßnahmen zu unterstützen.
Nach entsprechender Untergrundvorbereitung ergänzen wir Fehlstellen in der Regel mithilfe von zementären, kunststoffmodifizierten und polymeren Spachtelmassen, um der Sichtbetonoberfläche ein homogenes Erscheinungsbild zu verleihen. Bei der Ergänzung von Strukturen und der Schließung von Fehlstellen an historischen Bauwerken und Denkmälern richtet sich die Wahl des Materials derweil nach der Originalsubstanz im Sinne des restauratorisch korrekten Umgangs mit denkmalgeschützter, aber auch rezenter Substanz.
Weitere Informationen zum Thema Antragung und Reprofilierung finden Sie auch unter SB5ÜNF Basic sowie unter SB5ÜNF Bestand.